Eine logopädische Therapie ist nur nach (fach) ärztlicher Verordnung möglich.
Alle Sozialversicherungsanstalten gewähren eine teilweise Rückerstattung der Kosten laut der geltenden Tarife.
Da ich als Wahllogopädin nicht direkt mit den Sozialversicherungsträgern abrechne, erhalten die Patienten eine Honorarnote, die zuerst eingezahlt und dann bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden kann.
Je nach Krankenkasse werden 60-80% der Kosten übernommen.
Die Termine werden telefonisch vergeben. 
Bitte beachten Sie, dass bei kurzfristiger Absage oder bei unentschuldigtem Fernbleiben die Kosten in Rechnung gestellt werden und nicht rückerstattet werden können.